Ihren PKW stellen Sie am besten entweder direkt vor unserem Haus in der Kurzparkzone oder in einer der umliegenden Parkgaragen ab. In unmittelbarer Nähe zur Kanzlei befinden sich folgende Parkgaragen:
Achtung, die gesamte Innsbrucker Innenstadt ist werktags eine gebührenpflichtige Kurzparkzone (max. 90 Minuten).
Einen Übersichtsplan zu den Parkzonen in Innsbruck finden Sie hier.
Die nächstgelegenen Bus- und Straßenbahnhaltestellen sind: